GOST - Informationen

Material der Informationsveranstaltung von Frau Bischoff zum Übergang in die GOST zum Download:

Wie weiter nach der Klassenstufe 10?

Informationsschreiben zur GOST

Dieses Informationsmaterial1 soll Schülerinnen und Schüler der gymnasialen Oberstufe und deren Eltern die notwendigen Informationen zur Entscheidungsfindung bei der individuellen Planung der Schullaufbahn geben.
Dabei stützen wir uns auf die geltenden gesetzlichen Vorschriften:

  • Brandenburgisches Schulgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 02.08.2002
  • Verordnung über den Bildungsgang in der gymnasialen Oberstufe und über die Abiturprüfung (Gymnasiale-Oberstufen-Verordnung) vom 21. August 2009 – zuletzt geändert durch Verordnung vom 29. April 2021
  • Verwaltungsvorschriften zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg vom 21.07.2011 – zuletzt geändert durch Verordnung vom 04.Oktober 2023 und der Beschlüsse schulischer Gremien erstellt.

Allgemeine Bestimmungen der GOST
Die gymnasiale Oberstufe (GOST) umfasst am Ludwig-Leichhardt-Gymnasium Cottbus die Jahrgangsstufen 11 und 12 (Qualifikationsphase). Die Jahrgangsstufe 10 gilt als Abschluss der Sekundarstufe I und zeitgleich als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Hierfür gilt jedoch die Sekundarstufe I-Verordnung.
Ziel der gymnasialen Oberstufe ist es, durch den Erwerb einer vertieften allgemeinen Grundbildung und einer individuellen Profilierung die allgemeine Hochschulreife und damit die Berechtigung zum Hochschulstudium zu erreichen. Die allgemeine Hochschulreife ist der höchste Abschluss, den eine allgemein-bildende Schule vergeben kann. Wer den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe erfolgreich beendet, erhält ein Reifezeugnis.
Bei vorzeitigem Abbruch des Bildungsgangs wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt. Auf diesem Zeugnis ist bei Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen der Nachweis über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife enthalten.
Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (zehn Schuljahre bzw. vorzeitiger Sekundarabschluss nach Jahrgangsstufe 10) unterliegen die Schülerinnen und Schüler einer sogenannten Berufsschulpflicht. Für Jugendliche, die die gymnasiale Oberstufe besuchen, endet diese zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Zeit des Besuchs der gymnasialen Oberstufe ruht die Berufsschulpflicht.
Eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Qualifikationsphase ist der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Diese Berechtigung erwirbt, wer am Ende der Jahrgangstufe 10 in der Sekundarstufe I des Gymnasiums

  • in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat
  • oder bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens eine mangelhafte Leistung aufweist und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Der Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache) muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen.

Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe des Ludwig-Leichhardt-Gymnasiums erfolgt durch Versetzung nach erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse unseres Gymnasiums.
Die Aufnahme in die GOST aus einer anderen Schule erfolgt auf Antrag der Schülerin bzw. des Schülers oder bei Minderjährigen auf Antrag der Eltern. Über den Antrag entscheidet der Schulleiter.


Kursorganisation
Das Kursangebot richtet sich zum einen nach dem Wahlverhalten der Schüler/innen und zum anderen nach den personellen und sächlichen Möglichkeiten der Schule. Es gibt Kurse auf Grund- und Leistungskursniveau. Es sind nur diejenigen Fächer wählbar, welche bereits in der Einführungsphase (Klasse 10) belegt worden sind.
Jede/r Schüler/in wählt zwei Leistungskursfächer (LK-Fächer), welche jeweils mit 5 Wochenstunden unterrichtet werden. Darüber hinaus belegt man acht 4 Grundkurse. Einer dieser acht Grundkurse ist der Seminarkurs, welcher mit 2 Wochenstunden unterrichtet wird. Mathematik im Grundkurs wird mit 4 Wochenstunden unterrichtet. Alle weiteren Grundkurse umfassen jeweils drei Wochenstunden.
Es sind mindestens aus dem Aufgabenfeld I Deutsch, zwei Fremdsprachen, Kunst oder Musik, aus dem Aufgabenfeld II Geschichte und aus dem Aufgabenfeld III Mathematik und eine weitere Naturwissenschaft, ein weiteres Fach aus dem Aufgabenfeld II oder III sowie Sport und der Seminarkurs zu belegen. Jede/r Schüler/in ist verpflichtet von diesen Kursen, zwei Leistungskursfächer zu wählen. Einer dieser Leistungskurse muss aus den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik ausgewählt werden.
Für jeden Halbjahreskurs ist eine Kursabschlussnote zu bilden. Klausuren, der Andere Leistungsnachweis und die mündliche Leistungsfeststellung gehen zu je einem Drittel in die Kursbewertung ein.
Jede/r Schüler/in schreibt im 1. Schuljahr der Qualifikationsphase in 7 Fächern Klausuren. Im 2. Schuljahr schreibt man nur noch in den Fächern Klausuren, in denen man eine Abiturprüfung ablegt. Die genaue Anzahl und Dauer der Klausuren finden sie unter folgendem Link.
In der gymnasialen Oberstufe werden Leistungen durch Noten mit Tendenz bzw. mit Punkten von 0 bis 15 bewertet.
Kurse, welche mit null Punkten abgeschlossen werden, gelten als nicht belegt.


Abiturprüfung
Die Schüler/innen wählen zu Beginn des zweiten Schuljahres der Qualifikationsphase ihre Abiturprüfungsfächer. Die Abiturprüfung umfasst drei schriftliche und eine mündliche Prüfung. Es ist festgelegt, dass sich unter den vier Prüfungsfächern mindestens zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und eine fortgeführte Fremdsprache befinden müssen. Außerdem muss aus jedem Aufgabenfeld ein Fach für die Prüfung ausgewählt werden. Eine Besondere Lernleistung als fünfte freiwillige Prüfungskomponente kann ein Aufgabenfeld abdecken. Die gewählten Leistungskurse sind automatisch die schriftlichen Prüfungsfächer. Das dritte schriftliche Prüfungsfach ist dann ein Grundkurs nach Wahl. Sofern Englisch oder Französisch als schriftliches Prüfungsfach gewählt werden, ist in diesem entsprechenden Fach eine mündliche Leistungsfeststellung zu absolvieren.
Zur Abiturprüfung wird zugelassen, wer die Mindestanforderungen für den Erwerb der allgemeinen Hochschulreife und die Mindestbelegverpflichtung erfüllt. Diese Gesamtqualifikation und damit die Abiturdurchschnittsnote wird anhand der einbringenden Kurse der Qualifikationsphase und der Abiturprüfungsnoten ermittelt. Die je vier Halbjahreskurse der beiden Leistungskursfächer, welche gleichzeitig erstes und zweites Prüfungsfach sind, gehen in doppelter Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Die je vier Halbjahreskurse des dritten und vierten Prüfungsfaches sowie weitere 22 Halbjahreskurse werden in einfacher Wertung eingebracht. Unter den einzubringenden Kursen müssen sich je vier Halbjahreskurse Deutsch, einer Fremdsprache, Mathematik sowie einer Naturwissenschaft oder je zwei Halbjahreskurse in zwei Naturwissenschaften befinden. Insgesamt werden 38 Kursbewertungen in die Gesamtqualifikation eingebracht. Die Ergebnisse der vier Abiturprüfungen gehen in fünffacher Wertung in die Gesamtqualifikation ein. Lässt der/die Schüler/in sich in fünf Abiturprüfungen bewerten, dann gehen diese in vierfacher Wertung ein. Die Mindestanforderungen erreicht, wer:

  • in den Kursen auf Leistungskursniveau höchstens drei Halbjahresergebnisse mit weniger als fünf Punkten bewertet wurden
  • in den Grundkursen höchstens vier Halbjahresergebnisse mit weniger als fünf Punkten beurteilt wurden
  • kein einzubringender Kurs darf mit null Punkten beurteilt werden
  • mindestens 200 Punkte erreicht

Die Mindestanforderungen im Abiturbereich verlangen, dass in mindestens drei Abiturprüfungen je mindestens fünf Punkte erzielt worden sind und dass keine Abiturprüfung mit null Punkten bewertet wurde. Außerdem gilt, dass eine Punktzahl von mindestens 100 Punkten in den Abiturprüfungen erreicht wurde. Hier gilt die fünffache Wertung für 4 Prüfungsfächer bzw. die vierfache Wertung für 5 Prüfungsfächer. Wer die Mindestanforderungen der Qualifikationsphase und die des Abiturbereichs erfüllt, erwirbt die allgemeine Hochschulreife. Anhand der resultierenden Gesamtpunktezahl von 300 bis 900 Punkten ergibt sich die Abiturdurchschnittsnote.

 

Fachhochschulreife (schulischer Teil)
Wer die Schule vor Abschluss des Bildungsgangs verlässt, erhält auf dem Abgangszeugnis einen Vermerk über den schulischen Teil der Fachhochschulreife, wenn in zwei aufeinanderfolgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase folgende Mindestanforderungen erfüllt wurden:

  • in den Halbjahreskursen der Leistungskurse werden insgesamt mindestens 40 Punkte der zweifachen Wertung erzielt,
  • in mindestens neun der anzurechnenden Halbjahreskurse werden mindestens 5 Punkte erreicht, darunter müssen sich mindestens zwei Halbjahreskurse in den Leistungskursen befinden,
  • es müssen mindestens 15 Halbjahreskurse angerechnet werden,
  • mit null Punkten bewertete Halbjahresergebnisse werden nicht angerechnet,
  • unter den einzubringenden Kursen müssen jeweils zwei Halbjahreskurse der Fächer Deutsch, Mathematik, einer Fremdsprache, eines naturwissenschaftlichen und eines gesellschaftswissenschaftlichen Faches eingebracht werden. Die Durchschnittsnote des schulischen Teils der Fachhochschulreife ergibt sich aus der Gesamtpunktzahl der eingebrachten Kurshalbjahre.

1 - Es handelt sich um eine Erklärung der Gesetze und Vorschriften => kein Rechtsanspruch

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