Abschlüsse

Die gymnasiale Oberstufe (GOST) umfasst am Ludwig-Leichhardt-Gymnasium in Cottbus die Jahrgangsstufen 11 und 12 (Qualifikationsphase).
Die Jahrgangsstufe 10 gilt als Abschluss der Sekundarstufe I und zeitgleich als Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe. Hierfür gilt jedoch die Sekundarstufe I-Verordnung.

Ziel der gymnasialen Oberstufe ist es, durch den Erwerb einer vertieften allgemeinen Grundbildung und einer individuellen Profilierung die allgemeine Hochschulreife und damit die Berechtigung zum Hochschulstudium zu erreichen.

Die allgemeine Hochschulreife ist der höchste Abschluss, den eine allgemein-bildende Schule vergeben kann. einen Die Verweildauer in der GOST beträgt in der Regel zwei Schuljahre.
Eine Höchstverweildauer von 3 Jahren kann sich durch einmalige Wiederholung oder durch Rücktritt in der Qualifikationsphase ergeben. Die Höchstverweildauer kann um den für die Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung erforderlichen Zeitraum überschritten werden. Für einen höchstens einjährigen Schulbesuch im Ausland können die Schülerinnen und Schüler auf Antrag beurlaubt werden.

Im letzten Schuljahr der Qualifikationsphase ist jedoch eine Beurlaubung unzulässig. Nach Rückkehr aus dem Ausland wird die Schullaufbahn in der Jahrgangsstufe fortgesetzt, die der zuletzt abgeschlossenen Jahrgangsstufe folgt. Unter bestimmten Voraussetzungen (Belegverpflichtungen) besteht auch die Möglichkeit, dass unter Anrechnung der Zeiten des Schulbesuchs im Ausland die Schullaufbahn in der nächsthöheren Jahrgangsstufe fortgesetzt werden kann.
Die Entscheidung darüber trifft der Schulleiter.

Wer den Bildungsgang der gymnasialen Oberstufe erfolgreich beendet, erhält ein Reifezeugnis. Bei vorzeitigem Abbruch des Bildungsgangs wird ein Abschlusszeugnis ausgestellt.
Auf diesem Zeugnis ist bei Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen der Nachweis über den Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife enthalten. Nach Erfüllung der Vollzeitschulpflicht (zehn Schuljahre bzw. vorzeitiger Sekundarabschluss nach Jahrgangsstufe 10) unterliegen die Schülerinnen und Schüler einer sogenannten Berufsschulpflicht. Für Jugendliche, die die gymnasiale Oberstufe besuchen, endet diese zum Ablauf des Schuljahres, in dem sie das 18. Lebensjahr vollendet haben. Für die Zeit des Besuchs der gymnasialen Oberstufe ruht die Berufsschulpflicht. Eine Voraussetzung für die Aufnahme in die Qualifikationsphase ist der Erwerb der Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe. Diese Berechtigung 3 erwirbt, wer am Ende der Jahrgangstufe 10 in der Sekundarstufe I des Gymnasiums 1. in jedem Fach mindestens ausreichende Leistungen erreicht hat oder 2. bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen höchstens eine mangelhafte Leistung aufweist und diese durch eine mindestens befriedigende Leistung ausgleichen kann. Der Ausgleich für eine mangelhafte Leistung in Fächergruppe I (Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache) muss durch ein anderes Fach dieser Fächergruppe erfolgen. Der Übergang in die gymnasiale Oberstufe des Alexander-von-Humboldt Gymnasiums erfolgt durch Versetzung nach erfolgreichem Abschluss der 10. Klasse unseres Gymnasiums. Die Aufnahme in die GOST des Alexander-von Humboldt-Gymnasiums aus einer anderen Schule erfolgt auf Antrag der Schülerin bzw. des Schülers oder bei Minderjährigen auf Antrag der Eltern. Über den Antrag entscheidet der Schulleiter.

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