Schüler werden
Wechsel im Ü7-Verfahren
Aufnahmevoraussetzungen
Die wichtigste Voraussetzung ist, dass Ihr Kind unsere Schule besuchen möchte!
Im zweiten Schritt kommen dann natürlich die Fähigkeiten, Leistungen und Neigungen dazu, welche zu uns und unserer Schule passen müssen:
- Grundschulgutachten mit der Eignung und Bildungsgangempfehlung „AHR"
- Notensumme auf dem Halbjahreszeugnis der Klasse 6 aus den Fächern Mathematik, Deutsch und erste Fremdsprache max. 7
Auswahlverfahren Ü7
Sollte die Anzahl der Bewerberinnen und Bewerber die Aufnahmekapazität für die Jahrgangsstufe 7 übersteigen, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt, für welches folgende Regeln gelten:
- Grundlage für die Aufnahmeentscheidung der Schulleiterin/des Schulleiters bei Übernachfrage an Gymnasien ist die Eignungsfeststellung.
- Der Vorrang der Eignung ist durch die Auswertung der Grundschulgutachten und des Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 6 zu ermitteln.
- Härtefälle und besondere Gründe sind zu berücksichtigen. Ein Härtefall begründet den Vorrang einer Schülerin/eines Schülers mit der für den Bildungsgang Allgemeine Hochschulreife (AHR) entsprechenden Eignung. Ein besonderer Grund begründet den Vorrang nur bei gleicher Eignung.
Übersteigt die dann verbleibende Anzahl an Plätzen die Zahl der Bewerber(innen) weiterhin die Aufnahmekapazität, wird eine Rangreihenfolge gebildet.
In dieser Rangreihenfolge werden alle Noten der Halbjahreszeugnisse sowie die Fähigkeiten und Leistungen aus dem Grundschulgutachten gesichtet und nach einer mathematischen Formel ausgewertet.
Wechsel in der GOST
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Sonstiger Wechsel
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