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An die
Eltern und Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
der Schulen im Land Brandenburg


Potsdam, 25. November 2021


Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen haben sich vermehrt Eltern an die Landesregierung mit der Bitte gewandt, ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Kindern das Fernbleiben vom Präsenzunterricht zu erlauben.
Mit § 24 Absatz 10 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat das Kabinett das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ermächtigt, unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens für bestimmte Jahrgangsstufen festzulegen, dass sie vom Präsenzunterricht fernbleiben können.
Sie und Ihre Kinder haben während der zurückliegenden Zeit erfahren, welche Bedeutung der regelmäßige Besuch der Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht hat und dass Schule für die Schüler/innen mehr ist als Unterricht.
Meine herzliche Bitte an Sie ist, dass Sie dieses Erfahrungswissen bei Ihrer Entscheidung würdigen, ob Sie von der Ihnen eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, dass Ihr/e Kind/er ab Montag, den 29. November 2021 vom Präsenzunterricht fernbleiben können:

  • Schülerlinnen der Jahrgangsstufen 1 bis 5 der Primarstufe, der Jahrgangsstufen 7 und 8 der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen einschließlich der Jahrgangsstufen 5 und 6 der Leistungs- und Begabungsklassen sowie der Förderschulen können aufgrund einer Erklärung von Ihnen dem Präsenzunterricht fernbleiben.
  • Zur Teilnahme am Präsenzunterricht weiterhin verpflichtet bleiben die Schü- ler/innen aller Jahrgangsstufen, die für die weitere Bildungsbiografie von ganz besonderer Bedeutung sind, weil Übergänge und Abschlüsse betroffen sind. Das sind die Jahrgangsstufen 6 (Übergang 7), 9 (erster Abschluss und Übertrittsvoraussetzung in Jgst.10) und 10 (Prüfung am Ende Jgst.10), die Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe (11, 12 und 13) sowie alle Schüler/innen der Oberstufenzentren.

Bei Ihrer Entscheidung bitte ich Sie zu berücksichtigen, dass seit dem 15. November 2021 die Aufrechterhaltung des Präsenzunterrichts durch eine Erhöhung der Testfrequenz auf drei Tests pro Woche flankiert wird. Durch das verstärkte Testen wird das Schutzniveau für alle nochmals erhöht. Das Schulpersonal muss entweder einen Impf- bzw. Genesenennachweis führen oder täglich einen Nachweis über die Durchführung eines Tests mit negativem Ergebnis erbringen.
Wollen Sie, dass Ihr/e Kind/er dem Präsenzunterricht fernbleiben, informieren Sie bitte die Schulleiter/innen schriftlich. Die Erklärung müssen Sie nicht begründen, sie ist aber mindesten für eine (Schul-)Woche abzugeben.
Bitte berücksichtigen Sie dabei:

  • Das Fernbleiben wird als entschuldigtes Fehlen dokumentiert.
  • Die Schulen sollen Ihr/e Kinder am Anfang der Woche mit Lemaufgaben versorgen. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht nicht.
  • Während des Fernbleibens vom Präsenzunterricht bearbeitete Aufgaben können von den Lehrkräften kommentiert werden, sie werden aber nicht bewertet.
  • Die Schulen sind gebeten worden, für die Zeit bis zu den Weihnachtsferien nach pädagogischen Kriterien darüber zu entscheiden, ob auf die Leistungsbewertung insbesondere in der Primar- und der Sekundarstufe 1 — bei den Lerngruppen verzichtet wird, bei denen Schüler/innen vom Präsenzunterricht fernbleiben. Notwendige Klausuren und Leistungsbewertungen in der Sekundarstufe II werden aber durchgeführt, um die Bewertung des Kurshalbjahres sicherzustellen.
    Die Schulen wurden des Weiteren gebeten, die Zeit bis zu den Weihnachtsferien vorwiegend zum Üben und Wiederholen sowie zum Aufholen von Lernrückständen und zur Festigung von Lernstoff zu nutzen. Die jetzige Zweite SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung gilt bis 15. Dezember 2021. Sie werden Sie rechtzeitig über die für die Zeit danach geltende Regelung informiert.

Zudem wird der Beginn der Weihnachtsferien vorgezogen.
Die Weihnachtsferien beginnen am Montag, den 20. Dezember 2021 und enden am Freitag, den 31. Dezember 2021. Der Unterrichtsbetrieb endet dementsprechend am Freitag, den 17. Dezember 2021, er setzt wieder ein am Montag, den 3. Januar 2022. Im MBJS wird an einer Lösung für notwendige Betreuung gearbeitet.
Ich wünsche Ihnen und den Ihren alles Gute und verbleibe
mit freundlichen Grüßen.
Im Auftrag 

Regina Schäfer

Der Brief im Original zum Download