Corona-Info 21
Das Ministerium für BJS hat zwei neue Bescheinigungen in Verbindung mit den notwendigen Schnelltest Veröffentlicht, die wir Hier gern zum Download anbieten:
- Bescheinigung nach § 24 der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen
- Einverständniserklärung zur Durchführung von SARS-CoV2-Selbsttests in der Schule
Corona-Info 20
An die
Eltern und Erziehungsberechtigten
der Schülerinnen und Schüler
der Schulen im Land Brandenburg
Potsdam, 25. November 2021
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Tagen haben sich vermehrt Eltern an die Landesregierung mit der Bitte gewandt, ihnen die Möglichkeit zu eröffnen, ihren Kindern das Fernbleiben vom Präsenzunterricht zu erlauben.
Mit § 24 Absatz 10 der Zweiten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung hat das Kabinett das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport ermächtigt, unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens für bestimmte Jahrgangsstufen festzulegen, dass sie vom Präsenzunterricht fernbleiben können.
Sie und Ihre Kinder haben während der zurückliegenden Zeit erfahren, welche Bedeutung der regelmäßige Besuch der Schule und die Teilnahme am Präsenzunterricht hat und dass Schule für die Schüler/innen mehr ist als Unterricht.
Meine herzliche Bitte an Sie ist, dass Sie dieses Erfahrungswissen bei Ihrer Entscheidung würdigen, ob Sie von der Ihnen eröffneten Möglichkeit Gebrauch machen wollen, dass Ihr/e Kind/er ab Montag, den 29. November 2021 vom Präsenzunterricht fernbleiben können:
Corona-Info 19
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
die Infektionen unter der Schülerschaft sind in den letzten Tagen angestiegen. Die beteiligten Gesundheitsämter sind sehr stark belastet. Regelungen kommen teilweise sehr spät und Rückverfolgungen werden zZ. bis maximal 2 Tage durchgeführt.
D.h. bei Ketteninfektionen innerhalb einer Klasse oder Jahrgangsstufe gibt es viele Überschneidungen. Dies wirft immer wieder die Frage auf, wann ein Kind wieder in den Präsenzunterricht kommen darf.
Intern haben wir nachfolgende Regelungen getroffen:
- Wenn Schülerinnen und Schüler (SuS) nach einer veranlassten Testung durch das Gesundheitsamt einen negativen Bescheid erhalten haben, so bitten wir darum, uns dies umgehend mitzuteilen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
- Bei einer durch einen PCR-Test in der Klasse oder Gruppe bestätigten Infektion werden geimpfte oder genesene SuS nicht zwangsläufig in Quarantäne geschickt. Jedoch lag bisher in Summe dieser Schüleranteil unter 50 % der SuS einer Klasse. Deshalb haben wir die Klasse insgesamt in der Distanz beschult. Steigt dieser Anteil auf über 50 % nehmen wir die Klasse (und nur die Schüler, die lt. Mitteilung des GA dürfen) wieder in die Präsenz zurück. Die noch im Distanzunterricht verbleibenden SuS sollen nach Möglichkeit mit Aufgaben über die Lernplattform versorgt werden. Die Mitteilung zur Form des Unterrichtes erreicht Sie über das digitale schwarze Brett (Vertretungsplan).
- SuS im Status „geimpft“ oder „genesen“ können sich jetzt wieder im häuslichen Umfeld testen. Die Eltern zeigen den Wunsch nach Testkits über den/die Klassenlehrer/-in an.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Wegener
Elternbrief des Ministeriums für BJS
CORONA-INFO 18
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
das Land Brandenburg hat gestern, am 06.04.2021, festgelegt, dass ab Montag, dem 12.04.2021, nur die Abschlussklassen im Wechselunterricht zur Schule kommen dürfen.
Die Jahrgangsstufen 7, 8, 9 und 11 werden wieder in Distanz unterrichtet.
Für die in dieser Woche ausgegebenen Selbsttests besteht damit erst ein Nutzungszwang, wenn es wieder heißt: Die Schule ist für den Präsenzunterricht geöffnet. (Die Tests bitte solange nicht öffnen!)
Also nur die Schülerinnen und Schüler der 10. und 12. Klasse müssen ab Montag eine Negativbescheinigung der Eltern vorlegen.
Beste Grüße
Lutz Wegener
Corona-Info 17
Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,
die Testkits für die erste Schulwoche sind angekommen. Sie müssen wieder per Hand zusammengestellt werden. Jeder Schüler bekommt zukünftig 2 Tests pro Woche.
Ausgabetermin: Dienstag 06.04.2021, 13:00-16:00 Uhr, im Mehrzweckraum unter der Aula.
Nach den Ferien gilt folgende Regelung:
- die Abschlussklassen (10 und 12) haben Präsenzpflicht (dabei gilt das Prinzip des Wechselunterrichts)
- die Klassen 7-9 und 11 werden im Wechselunterricht beschult, beginnend mit der B- Woche.
- „Die Erziehungsberechtigten informieren die Schulleitung wöchentlich formlos darüber, dass das Kind nicht am Präsenzunterricht teilnehmen wird. Lehrkräfte sollen soweit möglich die SuS mit Aufgaben versorgen und ihnen damit ermöglichen, sich das im Präsenzunterricht Vermittelte selbst anzueignen.“ Zitat – MBJS 25.03.2021
- Verpflichtung zur Durchführung von Schülerbetriebspraktika für JGS 9 wurde jetzt auch vom MBJS endgültig für dieses Schuljahr ausgesetzt (abgesagt).
Da Regelungen vom Infektionsgeschehen in der Region und dem Land abhängig sind, werden wir weiterhin zeitnah über die Schulhomepage, die Elternvertretung und das digitale schwarze Brett informieren.
Bleiben Sie gesund.
Mit freundlichen Grüßen
Lutz Wegener