Das Ministerium für BJS hat zwei neue Bescheinigungen in Verbindung mit den notwendigen Schnelltest Veröffentlicht, die wir Hier gern zum Download anbieten:
- Bescheinigung nach § 24 der 2. SARS-CoV-2-Umgangsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen
- Einverständniserklärung zur Durchführung von SARS-CoV2-Selbsttests in der Schule