BB-Logo_1 Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat einen Brief für alle Prüflinge dieses Schuljahres veröffentlicht. Darüber hinaus wird auf auf seiner Webseite aktuell Folgendes mitgeteilt:

Vorerst bis 14. Februar – werden alle Schülerinnen und Schüler ausschließlich im Distanzunterricht unterrichtet, das bedeutet: Lernen Zuhause unter Anleitung durch die Lehrkräfte.

Ausnahmen:
Die Schülerinnen und Schüler der Abschlussklassen
(Jahrgangsstufen 10, 12 (Gymnasium) und 13 (Gesamtschule und berufliches Gymnasium, Schule des Zweiten Bildungswegs) sowie im letzten Ausbildungsjahr des jeweiligen beruflichen Bildungsgangs erhalten weiterhin Präsenzunterricht. Sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt – aufgrund besonders hoher Infektionszahlen in der Region – nichts Anderes regelt. Die Schulleitungen stellen sicher, dass alle unterrichtsorganisatorischen und räumlichen Optionen genutzt werden, damit in diesen Klassen und Lerngruppen ein Mindestabstand eingehalten werden kann.

Förderschulen mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt „geistige Entwicklung“ bleiben geöffnet, sofern eine Allgemein- oder Einzelverfügung eines Landkreises oder einer kreisfreien Stadt nichts Anderes regelt. Die Sorgeberechtigten entscheiden, ob ihr Kind am Präsenzunterricht in der Schule teilnimmt und informieren die Schulleitung formlos darüber.


Im Musikunterricht darf nicht gesungen und es dürfen keine Blasinstrumente gespielt werden.

Praktischer Sportunterricht findet mit Ausnahme der Spezialschulen und Spezialklassen Sport ausschließlich im Freien statt. Ist dies witterungsbedingt nicht möglich, werden im Unterricht sporttheoretische Inhalte behandelt.

Schülerbetriebspraktika
Im 1. Quartal 2021 finden keine Schülerbetriebspraktika gemäß der Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Berufs- und Studienorientierung Nummer 16 Absatz 1 statt. In diesem Zeitraum geplante Schülerbetriebspraktika sind abzusagen.

Sollten ab April 2021 wieder Praktika stattfinden können, so sind die zum Zeitpunkt der Durchführung jeweils geltenden Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. Gegebenfalls sind in Abstimmung mit dem Praktikumsgeber darüberhinausgehende Maßnahmen gegen die weitere Verbreitung des Corona-Virus zu ergreifen.